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   BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77   

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BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77 (https://dejure.org/1979,159)
BAG, Entscheidung vom 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77 (https://dejure.org/1979,159)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 (https://dejure.org/1979,159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bejahung der Unverfallbarkeit - Vordienstzeiten - Betriebliche Altersversorgung - Betriebszugehörigkeit - Beschäftigungszeiten - Versorgungszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 784
  • DB 1979, 1183
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77
    Wenn einem Arbeitnehmer vor der Bejahung der Unverfallbarkeit durch die Rechtsprechung (Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1972 - BAG 24, 177 - AP Nr. 1 % zu § 242 BGB Ruhegehalt) Vordienstzeiten für die betriebliche Altersversorgung angerechnet worden sind, ist in der Regel davon auszu gehen, daß die Parteien die Bedeutung der Betriebszugehörigkeit für die Unverfallbar keit nicht bedacht haben.

    2. Erst durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1972 (BAG 24, 177 - AP Nr. 156 zu § 242 BGB Buhe gehalt) hat die Dauer der Betriebszugehörigkeit allgemeine Bedeutung für den Bestandsschutz in der betrieblichen Altersversorgung erlangt: Sie wurde Maßstab für die Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaften.

  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77
    Denn wenn eine frühere Beschäftigung nicht schon kraft gesetzlicher Regelung (vgl. § 9 Abs. 3 BergmannsVersorgScheinG NRW, § 8 Abs. 3 SoldatenversorgungsG) zu berücksichtigen ist oder nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen mitzählt, weil die Unterbrechung unerheblich ist, ist der Arbeitgeber frei darin zu bestimmen, ob er überhaupt Vordienstzeiten gutbringt (vgl. die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77
    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 3. August 1978 (-3 AZR 19/77 - DB 1978, 2127 [demnächst3 AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt]) unter Hinweis auf Sinn und Zweck des § 1 BetrAVG näher dargelegt.
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 213/88

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Dazu hat der Senat eine Auslegungsregel entwickelt: In den Fällen, in denen ein Arbeitgeber Vordienstzeiten anrechnet, die von einer Versorgungszusage begleitet waren, muß angenommen werden, daß die Anrechnung auch Bedeutung für die Unverfallbarkeit hat (BAG Urteil vom 16. Juni 1978 - 3 AZR 1051/77 - BetrAVG 1978, 239; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6, aaO, zu I 1 der Gründe; BAGE 39, 160, 163 = AP Nr. 7, aaO, zu 1 der Gründe; 31, 45, 50 ff. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 28/95

    Betriebliche Altersversorgung: Ruhegehaltfähige Dienstzeit und Unverfallbarkeit

    Grundsätzlich kann Unverfallbarkeit auch aufgrund einer Anrechnung von Vordienstzeiten eintreten (Senatsurteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe; Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - AP Nr. 84 zu § 7 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Höfer, BetrAVG, Bd. I, 3. Aufl., Stand: 30. September 1995, Rz 1453; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 1 Rz 56).

    Auf die im Senatsurteil vom 25. Januar 1979 (- 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG) aufgestellte Auslegungsregel, wonach jedenfalls die Anrechnung von Beschäftigungszeiten, die von einer Versorgungszusage begleitet waren, im Zweifel auch als Regelung der Zeiten der Betriebszugehörigkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG zu bewerten sind, kommt es deshalb nicht an.

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft durch Anrechnungsvereinbarung -

    In der Regel ist davon auszugehen, daß die Parteien damals die Bedeutung der Anrechnung für die Unverfallbarkeit nicht bedacht haben (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG).

    Mit der Schließung dieser Vertragslücke hat sich der Senat in mehreren Entscheidungen befaßt und folgende Auslegungsregel aufgestellt: Beschäftigungszeiten, die mit der Versorgungszusage eines früheren Arbeitgebers verbunden waren, sollen im Zweifel nicht nur bei der Berechnung der Betriebsrente, sondern auch bei den Unverfallbarkeitsfristen berücksichtigt werden (BAGE 31, 45, 51 ff. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG zu I 2 der Gründe für eine Versorgungsanwartschaft nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG zu II 1 der Gründe; Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG zu I 1 der Gründe; BAGE 39, 160, 163 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG zu 1 der Gründe).

  • BAG, 26.11.1986 - 3 AZR 120/84

    Unverfallbarkeit bei Rückwirkung einer Versorgungszusage - Rückdatierung der

    Für die hieraus erwachsenden vertraglichen Verpflichtungen des Arbeitgebers hat der Senat entsprechende Abreden im Sinne einer gleichzeitigen Vorverlegung des Zusagezeitpunktes verstanden, wenn sich nicht den Umständen ein gegenteiliger Wille entnehmen ließ (BAG 44, 1, 5 = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 der Gründe; 31, 45, 49 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG).

    Die Parteien mußten zwar nach dem Grundsatzurteil des Senats vom 10. März 1972 (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) schon im Jahre 1970 damit rechnen, daß die Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Unverfallbarkeit führen kann (BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG), sie konnten jedoch im Jahre 1970 noch nicht davon ausgehen, gleiches gelte für die Dauer der Zusage.

  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Eine Anwendung der Höchstgrenze auf die hypothetische Vollrente kommt im Zweifel nur dann in Betracht, wenn nach der Versorgungsordnung der Gesamtversorgungsbedarf unabhängig von der Höchstgrenze erkennbar maßgebliches Bewertungskriterium sein soll, die Sozialversicherungsrente also als Berechnungsfaktor dient, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer eine hohe oder eine niedrige Betriebsrente erhält (Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAG 45, 1 = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG).
  • OLG Köln, 12.03.1987 - 14 U 17/86

    Auszahlung der betrieblichen Altervorsorge eines Gesellschafters bei Insolvenz

    Eine Anrechnung von Vordienstzeiten und vorangegangenen Versorgungszusagen aufgrund vertraglicher Vereinbarung ist zulässig (Blomeyer/Otto, § 1 Anm, 56; BAG DB 78, 2127, 2128), Eine erfolgte Anrechnung wirkt sich auch in der Regel nicht nur auf die Höhe der zu erreichenden Versorgung, sondern auch auf die Unverfallbarkeit aus (BAG DB 79, 1183), Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vereinbarung, wie hier, vor der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1972 (DB 72, 1486) erfolgt ist, durch welche dem zeitbezogenen Begriff der Unverfallbarkeit eine bis dahin nicht bekannte Bedeutung zukam.

    Die zu diesem Bereich ergangenen Entscheidungen betreffen nur die Frage, ob eine vereinbarte Anrechnung vorangegangener Betriebszugehörigkeit nicht nur für die Höhe der Versorgung, sondern auch für die im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarungen noch unbekannte Unverfallbarkeit Bedeutung hat (BAG DB 78, 2127; DB 79, 1183; BGH DB 83, 1983; BAG DB 84, 195).

  • BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 54/81
    Daher hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - (AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG) mit näherer Begründung die - als eine besondere Ausformung der allgemeinen Unklarheitenregel verstandene - Auslegungsregel aufgestellt, eine Anrechnung von Vordienstzeiten erstrecke sich auch auf die Unverfallbarkeit, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen werde (zu II 1 der Grün de ).

    Denn der Senat hat die Anrechnung von Vordienstzeiten als Zeiten der Betriebszugehörigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung immer nur dann anerkannt, wenn die angerechnete Beschäftigungszeit bereits von einer Versorgungszusage begleitet war (Urteil vom 25. Januar 1979, aaO, zu II 1 b der Gründe; sowie BAG 31, 45, 51 f . = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 589/87

    Betriebliche Altersversorgung: Wechsel eines Beamten in den privaten

    Dazu hat der Senat eine Auslegungsregel entwickelt, nach der die Vordienstzeiten auf die Unverfallbarkeitsfrist angerechnet werden müssen, wenn die Vordienstzeiten bereits durch eine betriebliche Altersversorgung begleitet waren (BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II der Gründe).
  • BGH, 04.05.1981 - II ZR 100/80

    Klage gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Zahlung

    Die von der Revisionserwiderung dazu angeführte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 3.8. 78 - 3 AZR 19/77, NJW 1979, 446 u. v. 25.1. 79-3 AZR 1096/77, DB 1979, 1183) betrifft die hier nicht interessierende vertragliche Anrechnung von Vordienstzeiten in einem anderen Betrieb.
  • LAG Düsseldorf, 23.09.1999 - 11 Sa 645/99

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente - Berechnung

    f) Gegen diese Auslegung spricht im Ergebnis auch nicht, dass der Arbeitnehmer im Bereich der Altersversorgung eindeutig und unmissverständlich über seine Rechtsstellung unterrichtet sein muss (BAG v. 25.01.1979 ­ 3 AZR 1096/77 ­ AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG; BAG v. 14.08.1990 ­ 3 AZR 301/89 ­ AP Nr. 4 zu § 3 BetrAVG).
  • BGH, 15.06.1994 - VIII ZR 212/93

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 183/83

    Änderung einer Versorgungsregelung durch Rundschreiben

  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88

    Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des

  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 378/88

    Pflicht zur Gewährung von Insolvenzschutz für angerechnete Vordienstzeiten einer

  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 223/94

    Betriebsrentenanspruch gegen gesetzliche Insolvenzsicherung der betrieblichen

  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79

    Anrechnung - Vordienstzeit - Versorgungszusage - Unverfallbarkeit -

  • BAG, 05.08.1986 - 3 AZR 515/85

    Ruhegeldfähigkeit einer Überstundenpauschale - Überstundenpauschale als

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 588/81

    Unverfallbarkeit eines betrieblichen Versorgungsanrechts nach der

  • BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 464/77
  • BAG, 21.02.1984 - 3 AZR 442/81
  • LG Hamburg, 20.12.2018 - 413 HKO 81/18

    Anspruch eines ehemaligen Vorstandsmitglieds auf Ruhegeld aus einem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.1986 - 6 Sa 320/86

    Anrechnung von Vordienstzeiten; Betriebliche Versorgungsanwartschaften; Eintritt

  • LAG Düsseldorf, 03.12.1980 - 6 Sa 1157/80
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